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MASERNIMPFFLICHT

Voraussichtlich am 01.04.2020 tritt das zur Zeit in den Beratungen des Bundestages befindliche Gesetz zur Nachweispflicht einer Masernschutzimpfung in öffentlichen Einrichtungen in Kraft. Für Sportvereine gilt dieser Nachweis bei Veranstaltungen wie Freizeiten und Trainingslagern nicht. Lediglich dann, wenn z.B. eine vereinseigene Kita geführt wird, müssen die Mitarbeiter dort eine Masernschutzimpfung nachweisen.

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